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   BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69   

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BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69 (https://dejure.org/1970,6065)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1970 - 1 StR 629/69 (https://dejure.org/1970,6065)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - 1 StR 629/69 (https://dejure.org/1970,6065)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterrichtung des Angeklagten über die in seiner Abwesenheit erfolgte Zeugenaussage - Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Beweisermittlungsantrag - Prüfung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Nahe an einer Debilität stehende Persönlichkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Da die Sachrüge offensichtlich unbegründet ist und der Aufhebungsgrund (§ 51 StGB) das äußere Tatgeschehen nicht berührt, können nach § 353 Abs. 2 StPO die insoweit getroffenen Feststellungen ausnahmsweise bestehen bleiben (BGHSt 14, 30 ff.; zur Bedeutung der teilweisen Aufrechterhaltung der Feststellungen s. RGSt 20, 411, 412 und BGHSt 4, 287 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51], 290-291) .
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Im Ergebnis ohne Erfolg rügt die Revision, daß § 247 Abs. 1 StPO verletzt sei, weil der Angeklagte nicht sofort nach seiner Wiederzulassung über die in seiner Abwesenheit erfolgte Zeugenaussage unterrichtet worden ist (vgl. dazu: BGH Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 434/51 - bei Dallinger MDR 1952, 18; BGHSt 3, 384, 386) [BGH 09.01.1953 - 1 StR 620/52].
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Der Tatrichter hat aber in diesem Zusammenhang seine Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO verletzt (BGHSt 10, 116).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Im Ergebnis ohne Erfolg rügt die Revision, daß § 247 Abs. 1 StPO verletzt sei, weil der Angeklagte nicht sofort nach seiner Wiederzulassung über die in seiner Abwesenheit erfolgte Zeugenaussage unterrichtet worden ist (vgl. dazu: BGH Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 434/51 - bei Dallinger MDR 1952, 18; BGHSt 3, 384, 386) [BGH 09.01.1953 - 1 StR 620/52].
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Da die Sachrüge offensichtlich unbegründet ist und der Aufhebungsgrund (§ 51 StGB) das äußere Tatgeschehen nicht berührt, können nach § 353 Abs. 2 StPO die insoweit getroffenen Feststellungen ausnahmsweise bestehen bleiben (BGHSt 14, 30 ff.; zur Bedeutung der teilweisen Aufrechterhaltung der Feststellungen s. RGSt 20, 411, 412 und BGHSt 4, 287 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51], 290-291) .
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 270/66

    Verurteilung wegen Rückfalldiebstahls - Aufhebung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Erfahrungsgemäß sind gerade bei Debilen häufig nicht nur die Verstandeskräfte, sondern auch andere seelische Funktionen wie der Wille und das Hemmungsvermögen nicht voll entwickelt (BGH NJW 1967, 299 Nr. 7; vgl. auch BGH Urteile vom 20. Mai 1960 - 4 StR 139/60 - und vom 26. September 1962 - 4 StR 285/62 -).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 285/62

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit -

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Erfahrungsgemäß sind gerade bei Debilen häufig nicht nur die Verstandeskräfte, sondern auch andere seelische Funktionen wie der Wille und das Hemmungsvermögen nicht voll entwickelt (BGH NJW 1967, 299 Nr. 7; vgl. auch BGH Urteile vom 20. Mai 1960 - 4 StR 139/60 - und vom 26. September 1962 - 4 StR 285/62 -).
  • RG, 16.05.1890 - 1200/90

    Ist nach Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteiles, bei der erneuten Verhandlung

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Da die Sachrüge offensichtlich unbegründet ist und der Aufhebungsgrund (§ 51 StGB) das äußere Tatgeschehen nicht berührt, können nach § 353 Abs. 2 StPO die insoweit getroffenen Feststellungen ausnahmsweise bestehen bleiben (BGHSt 14, 30 ff.; zur Bedeutung der teilweisen Aufrechterhaltung der Feststellungen s. RGSt 20, 411, 412 und BGHSt 4, 287 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51], 290-291) .
  • BGH, 20.05.1960 - 4 StR 139/60

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit eines Debilen bzw. leicht Schwachsinnigen -

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69
    Erfahrungsgemäß sind gerade bei Debilen häufig nicht nur die Verstandeskräfte, sondern auch andere seelische Funktionen wie der Wille und das Hemmungsvermögen nicht voll entwickelt (BGH NJW 1967, 299 Nr. 7; vgl. auch BGH Urteile vom 20. Mai 1960 - 4 StR 139/60 - und vom 26. September 1962 - 4 StR 285/62 -).
  • BGH, 07.03.1972 - 1 StR 33/72

    Aufklärungspflicht des Gerichts zur Bestellung eines Sachverständigen bei

    Der Aufhebungsgrund berührt jedoch das äußere Tatgeschehen nicht; ausnahmsweise können die insoweit getroffenen Feststellungen nach § 353 Abs. 2 StPO bestehen bleiben (BGHSt 14, 30; BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - 1 StR 629/69 - zur Bedeutung der teilweisen Aufrechterhaltung der Feststellungen vgl. RGSt 20, 422, 412; BGHSt 4, 287, 290 f.) [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51].
  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 279/71

    Erfordernis der Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen bei Fragen der

    Der Aufhebungsgrund berührt jedoch das äußere Tatgeschehen nicht; ausnahmsweise können die insoweit getroffenen Feststellungen nach § 353 Abs. 2 StPO bestehen bleiben (BGHSt 14, 30; BGH,Urteil vom 17. Februar 1970 - 1 StR 629/69 - zur Bedeutung der teilweisen Aufrechterhaltung der Feststellungen vgl. RGSt 20, 411, 412; BGHSt 4, 287, 290 f.) [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51].
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